Verwaltungsgerichtshof 1345/67

1345/67Verwaltungsgerichtshof02.10.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1345/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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