Verwaltungsgerichtshof 1154/67

1154/67Verwaltungsgerichtshof24.11.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1154/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1967001154.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Umsatzsteuer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, soweit er die Gewerbesteuer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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