Verwaltungsgerichtshof 0907/67

0907/67Verwaltungsgerichtshof20.11.1967

Regest

Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0907/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S1.000,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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