Verwaltungsgerichtshof 0906/67

0906/67Verwaltungsgerichtshof24.02.1969

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0906/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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