Verwaltungsgerichtshof 0706/67

0706/67Verwaltungsgerichtshof27.09.1967

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0706/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Landeshauptmann von Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- und der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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