Verwaltungsgerichtshof 0575/67

0575/67Verwaltungsgerichtshof14.09.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0575/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.090,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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