Verwaltungsgerichtshof 0568/67

0568/67Verwaltungsgerichtshof17.09.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0568/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, soweit dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid ein S 21.206,03 übersteigender Betrag zur Zahlung vorgeschrieben wurde.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.