Verwaltungsgerichtshof 0529/67

0529/67Verwaltungsgerichtshof23.12.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0529/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.052.60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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