Verwaltungsgerichtshof 0525/67

0525/67Verwaltungsgerichtshof29.03.1968

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0525/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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