Verwaltungsgerichtshof 0449/67

0449/67Verwaltungsgerichtshof12.03.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0449/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1968
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1968:1967000449.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, soweit er den Anspruch des Beschwerdeführers auf Mehrleistungsvergütung für die Zeit vom 1. April 1961 bis 30. September 1962 betrifft, aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.097,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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