Verwaltungsgerichtshof 0387/67

0387/67Verwaltungsgerichtshof10.06.1968

Regest

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf Ersatz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0387/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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