Verwaltungsgerichtshof 0353/67

0353/67Verwaltungsgerichtshof30.06.1969

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0353/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,--, beide binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird teils abgewiesen, teils zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.