Verwaltungsgerichtshof 0279/67

0279/67Verwaltungsgerichtshof10.04.1967

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0279/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1967

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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