Verwaltungsgerichtshof 0263/67

0263/67Verwaltungsgerichtshof27.09.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0263/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Bundesland Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.075,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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