Verwaltungsgerichtshof 0255/67

0255/67Verwaltungsgerichtshof31.03.1969

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0255/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.240,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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