Verwaltungsgerichtshof 0209/67

0209/67Verwaltungsgerichtshof14.06.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0209/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Landeshauptmann von Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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