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0206/67•Verwaltungsgerichtshof 0206/67
0206/67Verwaltungsgerichtshof23.01.1969
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Feststellungsbescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz vom 13. April 1966, Pers 3 K 4, bestätigt wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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