Verwaltungsgerichtshof 0206/67

0206/67Verwaltungsgerichtshof23.01.1969

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0206/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1969
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1969:1967000206.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Feststellungsbescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz vom 13. April 1966, Pers 3 K 4, bestätigt wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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