Verwaltungsgerichtshof 0067/67

0067/67Verwaltungsgerichtshof29.04.1968

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0067/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 395,-- (zusammen S 790,---) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.