Verwaltungsgerichtshof 0025/67

0025/67Verwaltungsgerichtshof23.05.1967

Regest

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0025/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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