Verwaltungsgerichtshof 1883/66

1883/66Verwaltungsgerichtshof25.01.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1883/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1967

Spruch

Der Beschwerde wird nicht stattgegeben.

Gleichzeitig wird die Beschwerde gegen diesen Bescheid wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG 1965 zurückgewiesen.

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