Verwaltungsgerichtshof 1753/66

1753/66Verwaltungsgerichtshof13.04.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1753/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Entscheidung über den von der belangten Behörde gestellten Anspruch auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird einem abgesonderten Beschluß vorbehalten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.