Verwaltungsgerichtshof 1638/66

1638/66Verwaltungsgerichtshof16.03.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1638/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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