Verwaltungsgerichtshof 1605/66

1605/66Verwaltungsgerichtshof17.02.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1605/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966001605.X00

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich auf die Umsatzsteuer 1962 bis 1963 bezieht, als unbegründet abgewiesen.

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er sich gegen die Einkommensteuer 1963 richtet, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.