Verwaltungsgerichtshof 1420/66

1420/66Verwaltungsgerichtshof22.12.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1420/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966001420.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundeslande Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 390,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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