Verwaltungsgerichtshof 1310/66

1310/66Verwaltungsgerichtshof07.11.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1310/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Oberösterreich

Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.