Verwaltungsgerichtshof 1270/66

1270/66Verwaltungsgerichtshof25.11.1966

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren Verfahrensbestimmungen Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1270/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966001270.X04

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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