Verwaltungsgerichtshof 1247/66

1247/66Verwaltungsgerichtshof16.11.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1247/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966001247.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen,

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