Verwaltungsgerichtshof 1232/66

1232/66Verwaltungsgerichtshof20.11.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1232/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966001232.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesene

Der Beschwerdeführer hat dem Lande Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.