Verwaltungsgerichtshof 1210/66

1210/66Verwaltungsgerichtshof28.06.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1210/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1968
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1968:1966001210.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.127,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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