Verwaltungsgerichtshof 1132/66

1132/66Verwaltungsgerichtshof09.03.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1132/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Schiedskommission beim Landesinvalidenamt für Steiermark) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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