Verwaltungsgerichtshof 1121/66

1121/66Verwaltungsgerichtshof18.10.1967

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1121/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966001121.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.097,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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