Verwaltungsgerichtshof 1107/66

1107/66Verwaltungsgerichtshof19.01.1967

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1107/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966001107.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt einer gesonderten Beschlußfassung vorbehalten.

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