Verwaltungsgerichtshof 1098/66

1098/66Verwaltungsgerichtshof09.12.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1098/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966001098.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Lande Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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