Verwaltungsgerichtshof 1088/66

1088/66Verwaltungsgerichtshof17.01.1967

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1088/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1082,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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