Verwaltungsgerichtshof 1076/66

1076/66Verwaltungsgerichtshof23.09.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1076/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966001076.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-

  • binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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