Verwaltungsgerichtshof 1009/66

1009/66Verwaltungsgerichtshof21.09.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1009/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.052,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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