Verwaltungsgerichtshof 0982/66

0982/66Verwaltungsgerichtshof09.02.1967

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0982/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.02.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966000982.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Entscheidung über das Begehren der belangten Behörde nach Aufwandersatz wird einem gesonderten Beschluß vorbehalten.

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