Verwaltungsgerichtshof 0955/66

0955/66Verwaltungsgerichtshof15.09.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0955/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966000955.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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