Verwaltungsgerichtshof 0941/66

0941/66Verwaltungsgerichtshof02.10.1967

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0941/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966000941.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Wien (Bauoberbehörde für Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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