Verwaltungsgerichtshof 0744/66

0744/66Verwaltungsgerichtshof14.09.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0744/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Landeshauptmann von Tirol) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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