Verwaltungsgerichtshof 0705/66

0705/66Verwaltungsgerichtshof14.11.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0705/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.075,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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