Verwaltungsgerichtshof 0666/66

0666/66Verwaltungsgerichtshof15.02.1967

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0666/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1967

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Landeshauptmann von Wien) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.342,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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