Verwaltungsgerichtshof 0643/66

0643/66Verwaltungsgerichtshof14.12.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0643/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1966

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.736,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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