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0544/66•Verwaltungsgerichtshof 0544/66
0544/66Verwaltungsgerichtshof15.09.1966
Amtsbekannte Familienmitglieder
1. Die Beschwerde der IR wird zurückgewiesen.
2. Die übrigen Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
3. LR hat dem Bund (Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-, ferner der Liftanlagen G Gesellschaft m.b.H. in G Aufwendungen in der Höhe von S 1045,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
4. AW, sen., PS, IR, ZN, LW und AW haben dem Bund (Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen) Aufwendungen in der Höhe von je S 195,- (zusammen S 1170), ferner der Liftanlagen G Gesellschaft m.b.H. je S 184,17 (zusammen S 1105,-) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
5. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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