Verwaltungsgerichtshof 0511/66

0511/66Verwaltungsgerichtshof06.02.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0511/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966000511.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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