Verwaltungsgerichtshof 0498/66

0498/66Verwaltungsgerichtshof27.06.1966

Regest

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0498/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1966

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Tiroler Landesregierung hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.015,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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