Verwaltungsgerichtshof 0489/66

0489/66Verwaltungsgerichtshof21.10.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0489/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Finanzlandedirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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