Verwaltungsgerichtshof 0449/66

0449/66Verwaltungsgerichtshof14.12.1966

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0449/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1966

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Ersatz des Vorlageaufwandes wird abgewiesen.

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