Verwaltungsgerichtshof 0402/66

0402/66Verwaltungsgerichtshof09.05.1966

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0402/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1966
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1966:1966000402.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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