Verwaltungsgerichtshof 0319/66

0319/66Verwaltungsgerichtshof05.07.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0319/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Amt der Niederösterreichischen Landesregierung) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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